Allgemeine Geschäfts­bedingungen (AGB)

 ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN FÜR VERANSTALTUNGEN

1.  GELTUNGSBEREICH

  • Diese Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die mietweise Überlassung von Konferenz -, Seminar- und Veranstaltungsräumen sowie Teilen des Außengeländes des Bildungszentrums neueErde am Vogelhof zur Durchführung von Veranstaltungen wie Seminaren, Tagungen, Workshops, Retreats, Hochzeiten, Feiern, Ausstellungen und Präsentationen etc. sowie für alle in diesem Zusammenhang für den Kunden erbrachten weiteren Leistungen und Lieferungen des Bildungszentrums neueErde am Vogelhof (Inhaber Andreas Strobel, nachfolgend Bildungszentrum).

  • Die Unter- oder Weitervermietung der überlassenen Räume, Flächen oder Vitrinen sowie die Einladung zu Vorstellungsgesprächen, Verkaufs- oder ähnlichen Veranstaltungen bedürfen der vorherigen Zustimmung des Bildungszentrums in Textform.

  • Allgemeine Geschäftsbedingungen des Veranstalters (nachfolgend Kunden) finden nur Anwendung, wenn dies vorher ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.

2.  VERTRAGSABSCHLUSS, -PARTNER, HAFTUNG, VERJÄHRUNG

  • Vertragspartner sind das Bildungszentrum und der Kunde. Der Vertrag kommt durch die Annahme des Antrags des Kunden durch das Bildungszentrum zustande. Das Bildungszentrum bestätigt den Abschluss der Buchung und den Eingang der Vorauszahlung (üblicherweise 30% der Brutto-Rechnungssumme) in Textform. Erst dann ist der Vertrag abgeschlossen.

  • Das Bildungszentrum haftet für von ihm zu vertretende Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Weiterhin haftet es für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Bildungszentrums beziehungsweise auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Verletzung von vertragstypischen Pflichten des Bildungszentrums beruhen. Eine Pflichtverletzung des Bildungszentrums steht die eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen gleich. Weitergehende Schadensersatzansprüche, soweit in Ziffer 9 nicht anderweitig geregelt, sind ausgeschlossen. Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen des Bildungszentrums auftreten, wird das Bildungszentrum bei Kenntnis oder auf unverzügliche Rüge des Kunden bemüht sein, für Abhilfe zu sorgen. Der Kunde ist verpflichtet, das ihm Zumutbare beizutragen, um die Störung zu beheben und einen möglichen Schaden gering zu halten. Im Übrigen ist der Kunde verpflichtet, das Bildungszentrum rechtzeitig auf die Möglichkeit der Entstehung eines außergewöhnlich hohen Schadens hinzuweisen.

  • Alle Ansprüche gegen das Bildungszentrum verjähren grundsätzlich in einem Jahr ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn. Schadensersatzansprüche verjähren kenntnisabhängig in fünf Jahren, soweit sie nicht auf einer Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit oder der Freiheit beruhen. Diese Schadensersatzansprüche verjähren kenntnisunabhängig in zehn Jahren. Die Verjährungsverkürzungen gelten nicht bei Ansprüchen, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Bildungszentrums beruhen.

3.  LEISTUNGEN, PREISE, ZAHLUNG, AUFRECHNUNG

  • Das Bildungszentrum ist verpflichtet, die vom Kunden bestellten und vom Bildungszentrum zugesagten Leistungen zu erbringen. In begründeten Fällen kann der Vermieter einen Mietvertrag bis zu 2 Wochen vor Beginn der Mietdauer, aus wichtigem Grund, kostenneutral stornieren. Ein wichtiger Grund ist z.B. ein Schaden am Gebäude oder den Räumlichkeiten insbesondere bei Wasserschäden, Heizungsausfall oder sonstigen technischen Mängeln, die der Vermieter nicht zu vertreten hat, jedoch die Raumnutzung nicht zulassen. Ein weitergehender Anspruch auf entgangenen Gewinnausfall, sonstige angefallene Kosten des Mieters und auch seiner Seminarteilnehmer, ist ausgeschlossen.

Bei kurzfristigeren Stornierungen wird der Vermieter einen Ersatztermin innerhalb der nächsten sechs Wochen anbieten. Auf die Miete für die Nutzung der Räume an diesem Ersatztermin gewährt der Vermieter dem Mieter 20% Rabatt.

  • Der Kunde ist verpflichtet, die für diese und weitere in Anspruch genommenen Leistungen vereinbarten bzw. dann geltenden Preise des Bildungszentrums zu zahlen. Dies gilt auch für vom Kunden direkt oder über das Bildungszentrum beauftragte Leistungen, die durch Dritte erbracht und vom Bildungszentrum verauslagt wurden. Insbesondere gilt dies auch für Forderungen von Urheberrechtsverwertungsgesellschaften.

  • Die Preise für Leistungen gegenüber dem Veranstalter verstehen sich exklusive der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses geltenden Steuern. Je nach Buchungsdatum sind Preisänderungen für Übernachtungen nach vorheriger Ankündigung mit einer Frist von 6 Wochen möglich.

Bei Änderungen der gesetzlichen Umsatzsteuer oder der Neueinführung, Änderung oder Abschaffung lokaler Abgaben auf den Leistungsgegenstand nach Vertragsschluss werden die Preise entsprechend angepasst. Bei Verträgen mit Verbrauchern gilt dieses nur, wenn der Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und Vertragserfüllung vier Monate überschreitet.

  • Rechnungen des Bildungszentrums ohne Fälligkeitsdatum sind binnen zehn Tagen ab Zugang der Rechnung ohne Abzug zahlbar. Das Bildungszentrum kann die unverzügliche Zahlung fälliger Forderungen jederzeit vom Kunden verlangen. Bei Zahlungsverzug ist das Bildungszentrum berechtigt, die jeweils geltenden gesetzlichen Verzugszinsen in Höhe von derzeit 8% bzw. bei Rechtsgeschäften, an denen ein Verbraucher beteiligt ist, in Höhe von 5% über dem Basiszinssatz zu verlangen. Dem Bildungszentrum bleibt der Nachweis eines höheren Schadens vorbehalten.

  • Das Bildungszentrum ist berechtigt, bei Vertragsschluss vom Kunden eine angemessene Kaution als Sicherheitsleistung zu verlangen. Die Höhe der Kaution beträgt 350€. Der Betrag wird vom Bildungszentrum bei Vertragsabschluss in Rechnung gestellt. Der Vertrag ist erst nach Eingang der Zahlung gültig.

  • Das Bildungszentrum kann seine Zustimmung zu einer vom Kunden gewünschten nachträglichen Verringerung der Anzahl der gebuchten Zimmer, der Leistung des Bildungszentrums oder der Aufenthaltsdauer des Kunden davon abhängig machen, dass sich der Preis für die Zimmer und/oder für die sonstigen Leistungen des Bildungszentrums erhöht.

  • In begründeten Fällen, zum Beispiel Zahlungsrückstand des Kunden oder Erweiterung des Vertragsumfanges, ist das Bildungszentrum berechtigt, auch nach Vertragsschluss bis zu Beginn der Veranstaltung eine Kaution oder eine Anhebung der im Vertrag vereinbarten Vorauszahlung als Sicherheitsleistung bis zur vollen vereinbarten Vergütung zu verlangen.

  • Der Kunde kann nur mit einer unstreitigen oder rechtskräftigen Forderung gegenüber einer Forderung des Bildungszentrums aufrechnen oder verrechnen.

4.  RÜCKTRITT DES KUNDEN (ABBESTELLUNG, STORNIERUNG)

  • Ein Kunde kann bis zum 6. Monat vor Veranstaltungstermin vom Vertrag zurücktreten, ohne Zahlungs- oder Schadensersatzansprüche des Bildungszentrums auszulösen. Anzahlungen werden zurück erstattet. 

  • Tritt der Kunde zwischen dem 6. und bis 3. Monat vor dem Veranstaltungstermin zurück, ist das Bildungszentrum berechtigt, die Anzahlung in Höhe von 30% der Brutto-Rechnungssumme einzubehalten.

  • Bei Rücktritt des Kunden bis zu einem Monat vor Mietbeginn wird eine Stornogebühr von 75% des vereinbarten Miet- und Nutzungsentgelts (Brutto-Rechnungssumme) fällig. Die Differenz ist unverzüglich zu überweisen.

  • Bei einem Rücktritt des Kunden unter einem Monat vor Mietbeginn wird das gesamte vereinbarte Miet- und Nutzungsentgelt (Brutto-Rechnungssumme) fällig. Die Differenz ist unverzüglich zu überweisen.

5.  RÜCKTRITT DES BILDUNGSZENTRUMS

  • Wird eine gemäß Ziffer 2 oder 3 definierte Vorauszahlung bzw. Sicherheitsleistung nach Verstreichen einer Frist von 2 Wochen nicht geleistet, so ist das Bildungszentrum zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.

  • Ferner ist das Bildungszentrum berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag außerordentlich zurückzutreten, insbesondere falls:

  • Höhere Gewalt oder andere vom Bildungszentrum nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen;

  • Veranstaltungen oder Räume schuldhaft unter irreführender oder falscher Angabe oder Verschweigen wesentlicher Tatsachen gebucht werden; wesentlich kann dabei die Identität des Kunden, die Zahlungsfähigkeit oder der Aufenthaltszweck sein;

  • das Bildungszentrum begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Veranstaltung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen des Bildungszentrums in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich des Bildungszentrums zuzurechnen ist;

  • der Zweck der Anlass der Veranstaltung gesetzeswidrig ist;

  • ein Verstoß gegen Ziffer 2 vorliegt.

  • Der berechtigte Rücktritt des Bildungszentrums begründet keinen Anspruch des Kunden auf Schadensersatz.

6.  ÄNDERUNGEN DER TEILNEHMERZAHL UND DER VERANSTALTUNGSZEIT

  • Eine Änderung der Teilnehmerzahl bedarf der vorherigen Absprache mit dem Bildungszentrum.

  • Eine Reduzierung der Teilnehmerzahl um mehr als 10 % soll dem Bildungszentrum frühzeitig, spätestens bis 20 Werktage vor Veranstaltungsbeginn, mitgeteilt werden. Der Abrechnung wird die tatsächliche Teilnehmerzahl zugrunde gelegt, mindestens jedoch 90 % der letztlich vereinbarten Teilnehmerzahl. Unter diesem Limit ist das Bildungszentrum berechtigt, auf Basis von 90 % der ursprünglich vereinbarten Teilnehmerzahl abzurechnen.

  • Bei Reduzierung der Teilnehmerzahl um mehr als 10% ist das Bildungszentrum berechtigt, die bestätigten Räume, unter Berücksichtigung der gegebenenfalls abweichenden Raummiete, zu tauschen, es sei denn, dass dies dem Kunden unzumutbar ist.

  • Verschieben sich die vereinbarten Anfangs- oder Schlusszeiten der Veranstaltung und stimmt das Bildungszentrum diesen Abweichungen zu, so kann das Bildungszentrum die zusätzliche Leistungsbereitschaft angemessen in Rechnung stellen – es sei denn, das Bildungszentrum trifft ein Verschulden.

7.  ORGANISATION DER VERPFLEGUNG

  • Für das leibliche Wohl sorgt das Bildungszentrum. In Ausnahmefällen kann der Veranstalter z.B. ein Catering oder einen Leihkoch besorgen. Diese Ausnahmen bedürfen der schriftlichen Genehmigung des Bildungszentrums.

  • Die Nutzung des Speisebereichs ist im Mietpreis abgedeckt. Für die Nutzung der Gastro-/ Gästeküche wird mit dem Bildungszentrum ein gesonderter Mietzins vereinbart. Die Küche ist nach dem festgelegten Reinigungsstandard zu pflegen. Zusatzreinigungen aufgrund einer unsachgemäßen Behandlung werden dem Veranstalter in Rechnung gestellt.

  • Der Veranstalter bzw. der beauftragte Caterer/Mietkoch etc. trägt im Fall der Selbstversorgung die volle Haftung für die Speisen. Zusätzlich stellt der Veranstalter das Bildungszentrum für mitgebrachte Speisen und Getränke insoweit von jeder Haftung und von jeder Inanspruchnahme durch Dritte frei.

  • Das Bildungszentrum verpflichtet sich dazu, dass die gemietete Küche und das in Aussicht gestellte Equipment in Einwand freiem Zustand übergeben wird. Gleichzeitig sorgt es für Abhilfe, in dem Falle, dass eine Reparatur notwendig werden sollte.

8.  TECHNISCHE EINRICHTUNGEN UND ANSCHLÜSSE

  • Soweit das Bildungszentrum für den Kunden auf dessen Veranlassung technische und sonstige Einrichtungen von Dritten beschafft, handelt es im Namen, in Vollmacht und auf Rechnung des Kunden. Der Kunde haftet für die pflegliche Behandlung und die ordnungsgemäße Rückgabe. Er stellt das Bildungszentrum von allen Ansprüchen Dritter aus der Überlassung dieser Einrichtungen frei.

  • Die Verwendung von eigenen elektrischen Anlagen des Kunden unter Nutzung des Stromnetzes des Bildungszentrums bedarf dessen Zustimmung. Durch die Verwendung dieser Geräte auftretende Störungen oder Beschädigungen an den technischen Anlagen des Bildungszentrums gehen zu Lasten des Kunden, soweit das Bildungszentrum diese nicht zu vertreten hat. Die durch die Verwendung entstehenden Stromkosten darf das Bildungszentrum pauschal erfassen und berechnen.

  • Der Kunde ist mit Zustimmung des Bildungszentrums berechtigt, eigene Telefon-, Telefax- und Datenübertragungseinrichtungen zu benutzen. Dafür kann das Bildungszentrum eine Anschlussgebühr verlangen.

  • Bleiben durch den Anschluss eigener Anlagen des Kunden geeignete Anlagen des Bildungszentrums ungenutzt, kann eine Ausfallvergütung berechnet werden.

  • Störungen an vom Bildungszentrum zur Verfügung gestellten technischen oder sonstigen Einrichtungen werden nach Möglichkeit umgehend beseitigt. Zahlungen können nicht zurückbehalten oder gemindert werden, soweit das Bildungszentrum diese Störungen nicht zu vertreten hat.

9.  VERLUST ODER BESCHÄDIGUNG MITGEBRACHTER SACHEN

  • Mitgeführte Ausstellungs- oder sonstige, auch persönliche Gegenstände befinden sich auf Gefahr des Kunden in den Veranstaltungsräumen bzw. im Bildungszentrum. Das Bildungszentrum übernimmt für Verlust, Untergang oder Beschädigung keine Haftung, auch nicht für Vermögensschäden, außer bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz des Bildungszentrums. Hiervon ausgenommen sind Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.

Zudem sind alle Fälle, in denen die Verwahrung aufgrund der Umstände des Einzelfalls eine vertragstypische Pflicht darstellt, von dieser Haftungsfreizeichnung ausgeschlossen.

  • Mitgebrachtes Dekorationsmaterial hat den brandschutztechnischen Anforderungen zu entsprechen. Das Bildungszentrum ist berechtigt, dafür einen behördlichen Nachweis zu verlangen. Erfolgt ein solcher Nachweis nicht, so ist das Bildungszentrum berechtigt, bereits eingebrachtes Material auf Kosten des Kunden zu entfernen.

Wegen möglicher Beschädigungen sind die Aufstellung und Anbringung von Gegenständen vorher mit dem Bildungszentrum abzustimmen.

  • Mitgebrachte Ausstellungs- oder sonstige Gegenstände sind nach Ende der Veranstaltung unverzüglich zu entfernen. Unterlässt der Kunde dies, darf das Bildungszentrum die Entfernung und Lagerung zu Lasten des Kunden vorzunehmen. Verbleiben die Gegenstände im Veranstaltungsraum, kann das Bildungszentrum für die Dauer des Vorenthaltens des Raumes eine angemessene Nutzungsentschädigung erheben.

10.  HAFTUNG DES KUNDEN FÜR SCHÄDEN

  • Sofern der Kunde Unternehmer ist, haftet er für alle Schäden an Gebäude oder Inventar, die durch Veranstaltungsteilnehmer bzw. -besucher, Mitarbeiter, sonstige Dritte aus seinem Bereich oder ihn selbst verursacht werden.

11.  SCHLUSSBESTIMMUNGEN

  • Änderungen und Ergänzungen des Vertrages, der Antragsannahme oder dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen sollen in Textform erfolgen. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den Kunden sind unwirksam.

  • Erfüllungs- und Zahlungsort sowie ausschließlicher Gerichtsstand – auch für Scheck- und Wechselstreitigkeiten – ist im kaufmännischen Verkehr der Sitz des Bildungszentrums. Sofern ein Vertragspartner die Voraussetzung des 38 Absatz 2 ZPO erfüllt und keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, gilt als Gerichtsstand der Sitz des Bildungszentrums.

  • Es gilt deutsches Recht. Die Anwendung des UN-Kaufrechts und des Kollisionsrechts ist ausgeschlossen.

  • Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Veranstaltungen unwirksam oder nichtig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN FÜR GÄSTE/TEILNEHMER

Vorbemerkung:

Eine vom Gast (einheitliche Bezeichnung für: Besteller, Bestellerin, Gast, Kunde, Mieter, Mieterin, Veranstalter, Veranstalterin u.s.w.) veranlasste und vom Bildungszentrum neueErde am Vogelhof angenommene Zimmerbuchung begründet zwischen beiden ein Vertragsverhältnis, den Hotelaufnahmevertrag (einheitliche Bezeichnung für Beherbergungs-, Gastaufnahme-, Hotel-, Hotelzimmervertrag). Er beinhaltet Elemente des Dienst-, Werk- und Kaufvertragsrechts. In seinem Kern ist der Hotelaufnahmevertrag ein Mietvertrag. Hotelaufnahmeverträge sind, wie alle übrigen Verträge des bürgerlichen Rechts, von beiden Vertragspartnern einzuhalten.

1.    GELTUNGSBEREICH

  • Diese Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die mietweise Überlassung von Zimmern im Bildungszentrum neueErde am Vogelhof zur Beherbergung sowie alle in diesem Zusammenhang für den Gast erbrachten weiteren Leistungen und Lieferungen des Bildungszentrums neueErde am Vogelhof (Inhaber Andreas Strobel, nachfolgend Bildungszentrum).

Der Begriff „Hotelaufnahmevertrag“ umfasst und ersetzt folgende Begriffe: Beherbergungs-, Gastaufnahme-, Hotel-, Hotelzimmervertrag.

  • Die Unter- oder Weitervermietung der überlassenen Zimmer sowie deren Nutzung zu anderen als Beherbergungszwecken bedürfen der vorherigen Zustimmung des Bildungszentrums in Textform, wobei § 540 Absatz 1 Satz 2 BGB abbedungen wird, soweit der Gast nicht Verbraucher ist.

  • Allgemeine Geschäftsbedingungen des Gastes finden nur Anwendung, wenn dies vorher ausdrücklich vereinbart wurde.

2.    VERTRAGSABSCHLUSS, -PARTNER, VERJÄHRUNG

  • Vertragspartner sind das Bildungszentrum und der Gast. Der Vertrag kommt durch die Annahme des Antrags des Gastes durch das Bildungszentrum. Die Zimmerbuchung wird durch das Bildungszentrum in Textform bestätigt.

  • Alle Ansprüche gegen das Bildungszentrum verjähren grundsätzlich in einem Jahr ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn. Schadensersatzansprüche verjähren kenntnisabhängig in fünf Jahren, soweit sie nicht auf einer Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit oder der Freiheit beruhen. Diese Schadensersatzansprüche verjähren kenntnisunabhängig in zehn Jahren. Die Verjährungsverkürzungen gelten nicht bei Ansprüchen, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Bildungszentrums beruhen.

3.    LEISTUNGEN, PREISE, ZAHLUNG, AUFRECHNUNG

  • Das Bildungszentrum ist verpflichtet, die vom Gast gebuchten Zimmer bereitzuhalten und die vereinbarten Leistungen zu erbringen.

  • Der Gast ist verpflichtet, die für die Zimmerüberlassung und die von ihm in Anspruch genommenen weiteren Leistungen die vereinbarten bzw. geltenden Preise des Bildungszentrums zu zahlen.  Dies gilt auch für vom Gast direkt oder über das Bildungszentrum beauftragte Leistungen, die durch Dritte erbracht und vom Bildungszentrum verauslagt werden.

  • Die vereinbarten Preise sind Pauschalangebote für die gesamte Seminardauer und verstehen sich einschließlich der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses geltenden Steuern. Nicht enthalten sind lokale Abgaben, die nach dem jeweiligen Kommunalrecht vom Gast selbst geschuldet sind, wie zum Beispiel Kurtaxe.

Bei Änderung der gesetzlichen Umsatzsteuer oder der Neueinführung, Änderung oder Abschaffung lokaler Abgaben auf den Leistungsgegenstand nach Vertragsschluss werden die Preise entsprechend angepasst. Preisänderungen sind grundsätzlich nach vorheriger Ankündigung mit einer Frist von 6 Wochen möglich.

  • Das Bildungszentrum kann seine Zustimmung zu einer vom Gast gewünschten nachträglichen Verringerung der Anzahl der gebuchten Zimmer, der Leistung des Bildungszentrums oder der Aufenthaltsdauer des Gastes davon abhängig machen, dass sich der Preis für die Zimmer und/oder für die sonstigen Leistungen des Bildungszentrums erhöht.

  • Rechnungen des Bildungszentrums ohne Fälligkeitsdatum sind binnen zehn Tagen ab Zugang der Rechnung ohne Abzug zu zahlen. Das Bildungszentrum kann die unverzügliche Zahlung fälliger Forderungen jederzeit vom Gast verlangen. Bei Zahlungsverzug ist das Bildungszentrum berechtigt, die jeweils geltenden gesetzlichen Verzugszinsen in Höhe von derzeit 8% bzw. bei Rechtsgeschäften, an denen ein Verbraucher beteiligt ist, in Höhe von 5% über dem Basiszinssatz zu verlangen. Dem Bildungszentrum bleibt der Nachweis eines höheren Schadens vorbehalten.

  • Das Bildungszentrum ist berechtigt, bei Vertragsschluss vom Gast eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung zu verlangen. Bei Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistungen für Pauschalreisen bleiben die gesetzlichen Bestimmungen unberührt.

Bei erteiltem SEPA-Lastschrift-Mandat behält sich das Bildungszentrum vor, den Betrag 14 Tage vor Seminarbeginn abzubuchen. Sollten Rücklastschriftgebühren anfallen, so werden diese dem Gast in Rechnung gestellt.

  • Das Bildungszentrum ist berechtigt, vor Beginn und während des Aufenthaltes vom Gast eine angemessene Vorauszahlung oder Kaution im Sinne bestehender und künftiger Forderungen aus dem Vertrag zu verlangen.

  • Der Gast kann nur mit einer unstreitigen oder rechtskräftigen Forderung gegenüber einer Forderung des Hotels aufrechnen oder verrechnen.

4.    RÜCKTRITT DES GASTES (ABBESTELLUNG, STORNIERUNG)

Ein Teilnehmer kann bis zu 4 Wochen vor Veranstaltungstermin vom Vertrag zurücktreten, ohne Zahlungs- oder Schadensersatzansprüche des Bildungszentrums auszulösen. 

  • Tritt der Teilnehmer zwischen 4 und 2 Wochen vor dem Veranstaltungstermin zurück, ist das Bildungszentrum berechtigt, 50% des Betrages einzubehalten.

  • Tritt der Teilnehmer unter 2 Wochen vor dem Veranstaltungstermin zurück (Nichtinanspruchnahme der Leistungen des Bildungszentrums = no show), wird der volle Betrag fällig.

5.    RÜCKTRITT DES BILDUNGSZENTRUMS

  • Wird eine gemäß Ziffer 3 definierte Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung nicht innerhalb einer vom Bildungszentrum gesetzten Frist (üblicherweise 2 Wochen) geleistet, so ist das Bildungszentrum zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.

  • Ferner ist das Bildungszentrum berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag außerordentlich zurückzutreten, insbesondere falls

    • Höhere Gewalt oder andere vom Hotel nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen;

    • Zimmer oder Räume schuldhaft unter irreführender oder falscher Angabe oder Verschweigen wesentlicher Tatsachen gebucht werden; wesentlich kann dabei die Identität des Gastes, die Zahlungsfähigkeit oder der Aufenthaltszweck sein;

    • das Bildungszentrum begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der Leistung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen des Bildungszentrums in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich des Bildungszentrums zuzurechnen ist;

    • der Zweck der Anlass des Aufenthaltes gesetzeswidrig ist;

    • ein Verstoß gegen oben genannte Ziffer 3 vorliegt.

  • Der berechtigte Rücktritt des Bildungszentrums begründet keinen Anspruch des Gastes auf Schadensersatz.

6.    ZIMMERBEREITSTELLUNG,  -ÜBERGABE UND  -RÜCKGABE

  • Der Gast erwirbt keinen Anspruch auf die Bereitstellung bestimmter Zimmer, soweit dieses nicht ausdrücklich vereinbart wurde. Ein vergleichbares Zimmer in der jeweiligen Kategorie wird dem Gast immer bereitgestellt.

  • Gebuchte Zimmer stehen dem Gast ab 16:00 Uhr des vereinbarten Anreisetages zur Verfügung, sollte nicht anders schriftlich vereinbart sein. Der Gast hat keinen Anspruch auf frühere Anreise.

  • Am vereinbarten Abreisetag sind die Zimmer dem Bildungszentrums spätestens um 10:00 Uhr geräumt zur Verfügung zu stellen. Danach kann das Bildungszentrum aufgrund der verspäteten Räumung des Zimmers für dessen vertragsüberschreitende Nutzung bis 18:00 Uhr 50% des vollen Logispreises (Listenpreises) in Rechnung stellen, ab 18:00 Uhr 90%. Vertragliche Ansprüche des Gastes werden hierdurch nicht begründet. Ihm steht es frei nachzuweisen, dass dem Bildungszentrum kein oder ein wesentlich niedrigerer Anspruch auf Nutzungsentgelt entstanden ist.

7.    HAFTUNG DES BILDUNGSZENTRUMS

  • Das Bildungszentrum haftet für von ihm zu vertretende Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Weiterhin haftet es für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Bildungszentrums beziehungsweise auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Verletzung von vertragstypischen Pflichten des Bildungszentrums. Einer Pflichtverletzung des Bildungszentrums steht die eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen gleich. Weitergehende Schadensersatz- ansprüche sind, soweit in dieser Ziffer 7 nicht anderweitig geregelt, ausgeschlossen. Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen des Bildungszentrums auftreten, wird das Bildungszentrum bei Kenntnis oder auf unverzügliche Rüge des Gastes bemüht sein, für Abhilfe zu sorgen. Der Gast ist verpflichtet, das ihm Zumutbare beizutragen, um die Störung zu beheben und einen möglichen Schaden gering zu halten.

  • Nachrichten, Post und Warensendungen für die Gäste werden mit Sorgfalt behandelt. Das Bildungszentrum übernimmt die Zustellung, Aufbewahrung und – auf Wunsch – gegen Entgelt die Nachsendung. Das Bildungszentrum haftet hierbei nur nach Maßgabe der vorstehenden Ziffer 7, Sätze 1 bis 4.

  • Werden Speisen und Getränke durch das vom Veranstalter gebuchte Küchenteam oder von ihm beauftragen Catering-Service zur Verfügung gestellt, entfällt hier die Haftungsübernahme durch das Bildungszentrum. Das Bildungszentrum übernimmt nur für selbst bereitgestellte Speisen, Snacks und Getränke aus der Hausbar die volle Haftung. Der Gast trägt die volle Haftung für mitgebrachte Speisen und Getränke und stellt das Bildungszentrum insoweit von jeder Haftung und von jeder Inanspruchnahme durch Dritte frei.

  • Mitgebrachte Gegenstände, z.B. Computer, Handys, CD-Player, Musikinstrumente etc. befinden sich auf Gefahr des Gastes in den Räumen des Bildungszentrums. Das Bildungszentrum übernimmt für Verlust, Untergang oder Beschädigung keine Haftung.

  • Mitgebrachtes Dekorationsmaterial hat den feuerpolizeilichen Anforderungen zu entsprechen. Wegen möglicher Beschädigungen sind die Aufstellung und das Anbringen von Gegenständen vorher mit dem Bildungszentrum abzustimmen.

  • Vergessene Utensilien können grundsätzlich leider nicht nachgeschickt werden. In Ausnahmefällen erheben wir für das Übersenden eine Bearbeitungs- und Versandpauschale.

8.     SCHLUSSBESTIMMUNGEN

  • Änderungen und Ergänzungen des Vertrages, der Antragsannahme oder dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen sollen in Textform erfolgen. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den Gast sind unwirksam.

  • Erfüllungs- und Zahlungsort sowie ausschließlicher Gerichtsstand – auch für Scheck- und Wechselstreitigkeiten – ist das Bildungszentrum neueErde am Vogelhof, Vogelhof 1, 89584 Ehingen. Sofern ein Vertragspartner die Voraussetzung des § 38 Absatz 2 ZPO erfüllt und keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, gilt als Gerichtsstand 89584 Ehingen.

  • Es gilt deutsches Recht. Die Anwendung des UN-Kaufrechts und des Kollisionsrechts ist ausgeschlossen.

  • Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam oder nichtig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.